Tierschutzrichtlinie
DogPack Sverige AB
Tierschutzrichtlinie
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Tierschutzrichtlinie beschreibt die Grundsätze und Verpflichtungen von DogPack in Bezug auf den Tierschutz. Die Richtlinie gilt für alle Produkte und Geschäftsbereiche, in denen Tiere betroffen sein können, einschließlich der Entwicklung und des Verkaufs von Hundebekleidung, Hundekleidung, Regenmänteln, Leinen, Spielzeug und anderem Hundezubehör.
2. Grundlegende Prinzipien des Tierschutzes
DogPack geht davon aus, dass alle Tiere mit Respekt und Sorgfalt behandelt werden sollten. Unsere Tätigkeit darf niemals zu Leiden, Verletzungen oder unethischem Umgang mit Tieren beitragen. Produkte, die von DogPack entwickelt und verkauft werden, müssen mit Blick auf die Sicherheit, den Komfort und das natürliche Verhalten des Hundes gestaltet sein.
3. Produktentwicklung und Sicherheit
Alle Produkte für Hunde müssen zweckmäßig und für ihren Verwendungszweck konstruiert sein. DogPack setzt sich dafür ein, dass Material, Konstruktion und Funktion bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr für Verletzungen, Unbehagen oder Stress für das Tier darstellen.
Spielzeug, Leinen und anderes Zubehör sind so gestaltet, dass sie eine sichere Verwendung fördern und kein schädliches Verhalten oder übermäßige Belastung begünstigen.
4. Materialien und Herkunft
DogPack ist bestrebt, Materialien zu verwenden, die für Produkte geeignet sind, die mit Tieren in Kontakt kommen. Wir streben nach Transparenz in der Lieferkette und setzen uns dafür ein, dass die in unseren Produkten verwendeten Materialien nicht aus Betrieben stammen, in denen Tiere unnötigem Leiden oder unethischen Bedingungen ausgesetzt sind.
5. Lieferanten und Kooperationspartner
DogPack verlangt von seinen Lieferanten und Herstellern, dass sie die geltenden Gesetze und international anerkannten Richtlinien zum Tierschutz einhalten. Wir erwarten von unseren Kooperationspartnern, dass sie unsere Werte in Bezug auf den respektvollen Umgang mit Tieren und eine verantwortungsvolle Produktion teilen.
6. Einsatz von Tieren in Werbung und Tests
DogPack akzeptiert keinen Einsatz von Tieren in Tests, die Leiden, Verletzungen oder Stress verursachen können. Der mögliche Einsatz von Tieren in der Produktbewertung oder Werbung muss auf ethisch vertretbare Weise erfolgen, wobei das Wohlergehen der Tiere stets oberste Priorität hat.
7. Kooperationen, Werbung und Vereinbarungen
DogPack verlangt, dass alle Kooperationen mit Influencern, Botschaftern und anderen externen Parteien durch schriftliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese Vereinbarungen enthalten die Verpflichtung, diese Tierschutzrichtlinie einzuhalten und Tiere nicht auf unethische oder illegale Weise zu trainieren, zu behandeln oder zu behandeln.
DogPack akzeptiert keine Trainingsmethoden oder Handhabungen, die gegen geltende Gesetze, anerkannte ethische Richtlinien oder gute Tierhaltung verstoßen. Wenn DogPack Kenntnis von illegalen oder unethischen Trainingsmethoden erhält, behält sich DogPack das Recht vor, die Zusammenarbeit sofort zu beenden.
8. Einhaltung und Überwachung
Diese Richtlinie ist Teil der allgemeinen Verantwortung von DogPack. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und kann aktualisiert werden, um die Einhaltung geltender Gesetze, Branchenpraktiken und Unternehmenswerte sicherzustellen.
Mit dieser Tierschutzrichtlinie bekräftigt DogPack seine Verpflichtung, Produkte auf eine Weise zu entwickeln, zu vermarkten und anzubieten, die das Wohlergehen der Tiere respektiert und schützt.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)